Klares Nein!
Richtig ist zwar: Es handelt sich bei diesen Projekten um Bundesfernstraßen, die nach jetziger Beschlusslage auch vom Bund bezahlt würden, aber ...
... richtig ist auch: Mit ihrem Beschluss vom Juni 2017 hat die Kieler Ratsversammlung erst den Weg frei gemacht, dass der Bund überhaupt die A21 bis zum Barkauer Kreuz führen kann und auch die Südspange gebaut werden kann. Ebenso könnte die Ratsversammlung diese Zustimmung wieder kassieren und stattdessen mit dem Bund über bessere Lösungen verhandeln.
Der Hintergrund der 2017er-Entscheidung ist, dass der Bund sog. "Baulastträger" ist, wenn am Barkauer Kreuz eine vierspurige Autobahn statt einer evtl. vierspurigen Bundesstraße endet. Auf gut Deutsch: Einen Umbau des Barkauer Kreuzes als Autobahnende müsste auf jeden Fall der Bund bezahlen. Bei einer Bundesstraße wäre Kiel als Gemeinde über 80.000 Einwohner in der Pflicht. Paragraph 5, Absatz 2, Bundesfernstraßengesetz.
Dass trotzdem immer wieder von Kommunalpolitiker*innen behauptet wird, dass alles vom Bund entschieden werde, hat also einerseits damit zu tun, dass man sozusagen einem geschenkten Gaul nicht ins Maul schaut und lieber große Teile des Grüngürtels hopps gehen lässt, als mit dem Bund über Geld reden zu müssen.
Der andere Grund ist aber, Verantwortung wegzuschieben, um Konflikte zu vermeiden. Nach dem Motto: "Wir sind gegen das Projekt, können aber leider nichts tun." Das betrifft vor allem die Kieler Ratsfraktion der Grünen, die andere Prioritäten hat, als die gegenwärtige Kooperation mit der FDP mit diesem grünen Thema zu belasten.
(Stand: Januar 2021)