Jein.

Ja, es steht im beschlossenen Bundesverkehrswegeplan (BVW 2030) drin.
Nein, weil Beschlüsse auch aufgehoben werden können, wenn Politiker zur Vernunft kommen.

Ein prominentes Beispiel war die geplante Transrapid-Strecke von Hamburg nach Berlin, die 1992 beschlossen wurde und acht Jahre später, kurz vor Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (!), endgültig beerdigt wurde.

Ein aktuelles Beispiel wäre der teure Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals, der wie die Südspange im BVWP 2030 als "vordringlicher Bedarf" steht. Mittlerweile scheint gesichert, dass die geplante Vertiefung nicht erfolgen wird. Auch weil aufgrund des Klimawandels andere Notwendigkeiten Vorrang  haben.

Mit einem vorraussichtlichen Baubeginn nicht vor 2029 müssten die jetzigen Planungen zudem noch zwei Bundestagswahlen "überstehen", da selbstverständlich andere politische Mehrheiten auch jederzeit andere Beschlüsse fassen können.

Und auch im sogenannten Ausbaugesetz der Bundesfernstraßen heißt es unter §4 : "Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ob der Bedarfsplan [also der BVWP] der Verkehrsentwicklung anzupassen ist; in die Prüfung sind die bei der Bedarfsplanung berührten Belange, insbesondere die der Raumordnung, des Umweltschutzes [!] und des Städtebaus, einzubeziehen. [...]"